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Foto: Porträt einer Frau, die mit geschlossenen Augen meditiert.
sun ok / Shutterstock.com

Kuren

Mütter, Väter, Kinder und Jugendliche sind in unserer Gesellschaft zahlreichen Bedingungen ausgesetzt, die belasten und krank machen können.

Wenn ein Zusammenbruch droht

Umwelt, familiäre Krisen, zu hohe Leistungsanforderungen, Stress, das Zusammentreffen mehrerer belastender Faktoren und vieles mehr können dazu führen, dass der Zusammenbruch droht oder Körper und Seele krank werden.

Kuren sind stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, die zum einen verhindern sollen, dass es überhaupt dazu kommt. Zum anderen sollen sie dazu beitragen, dass bereits kranke Menschen sich wieder erholen und "auf die Beine" kommen können.

Welche Kurmaßnahme für Sie infrage kommt, hängt von der jeweiligen Problemstellung ab. Die Diagnose trifft Ihr Arzt. Sie brauchen in jedem Fall ein ärztliches Attest.

Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände helfen Ihnen bei der Auswahl und Organisation weiter.

Was mache ich mit meinem Kind während der Kur?

Wenn kein Vater, keine Oma oder sonstigen Verwandten einspringen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe für die Zeit Ihrer Abwesenheit zu bekommen. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind im Haushalt das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist. Die Kosten trägt die Krankenkasse. Für Verwandte werden die Kosten nicht erstattet.

Sie können Ihr Kind auch mitnehmen, wenn dem Kind entwicklungsbedingt eine mehrwöchige Trennung von der Mutter nicht zuzumuten ist. Das wird in der Regel eher bei kleinen Kindern zutreffen.

Was sind Mütter-Kuren?

Sie sind spezielle Leistungen für Mütter, die durch die Belastungen des Alltags überfordert sind.

Häufig wird von Müttern erwartet, dass sie gleichzeitig Mutter, Partnerin, Organisatorin, berufstätige Frau und auch noch Pflegeperson sind. Womöglich kommen noch Probleme in der Partnerschaft, wirtschaftliche Schwierigkeiten, Arbeitsplatzverlust, Isolation, Mobbing  dazu.

Da mag es nicht verwundern, dass zunehmend mehr Mütter durch ständige Überforderung Krankheitsbilder entwickeln, die das Leben und den Alltag erheblich beeinträchtigen. Die Verordnung von Medikamenten hilft da nicht mehr weiter.

Und denken Sie daran, dass nicht nur Sie selbst darunter leiden, sondern die ganze Familie. Scheuen Sie sich deshalb nicht, eine Kur in Anspruch zu nehmen, weil Sie die Befürchtung haben, als "schwaches Geschlecht" dazustehen.

Symptome dafür, dass eine Kur angeraten erscheint, können sein:

  • Herz-Kreislauf-Störungen,
  • Magen-Darm-Störungen,
  • häufige Kopfschmerzen,
  • Schlafstörungen,
  • starkes Über- oder Untergewicht,
  • häufige Infekte,
  • Rückenbeschwerden,
  • Erschöpfung,
  • Niedergeschlagenheit,
  • Unruhe, Nervosität, Angst.

Gehen Sie aufmerksam mit sich und Ihrem Körper um. Und gehen Sie nicht erst dann zur Ärztin oder zum Arzt, wenn es gar nicht mehr anders geht.

In der Kureinrichtung arbeiten unterschiedlichste Fachkräfte wie Ärztinnen/Ärzte, Psychologinnen /Psychologen, Masseure, Krankengymnastinnen und Krankengymnasten usw. nach einem ganzheitlichen Behandlungsansatz und einem direkt für Sie erstellten Behandlungsplan. Alle Lebensbereiche werden mit einbezogen. Das Therapieangebot ist in erster Linie an frauenspezifischen Erkrankungs- und Beschwerdebildern ausgerichtet.

Kann mein Kind auch auf Kur gehen?

Natürlich! Bei Kindern und Jugendlichen nehmen chronische und psychosomatische Erkrankungen ständig zu.

Sie sind genau wie Erwachsene gestiegenen Anforderungen in vielen Bereichen des Lebens ausgesetzt. Und sie verfügen noch weniger als Erwachsene über die Möglichkeiten, belastende Situationen auszuhalten und zu verarbeiten. Das kann zu nachhaltigen Störungen ihrer körperlichen oder psychischen Entwicklung führen.

Kuren sollen der Ausbildung ernster Gesundheitsschäden vorbeugen oder Krankheiten behandeln und heilen. Vorsorge und Rehabilitation: Beides ist eng verknüpft mit dem Erlernen einer gesunden Lebensführung.

  • Die medizinische Notwendigkeit einer Kur stellt die Ärztin oder der Arzt fest.
  • Die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände informieren und beraten über das weitere Vorgehen.
  • Die Entscheidung, ob eine Kur gewährt wird, liegt bei den Krankenkassen oder Rentenversicherungen.

Wenn es medizinisch als hilfreich oder gar notwendig angesehen wird, können Vater oder Mutter als Begleitperson mitkommen.

Damit Ihr Kind sich auch wohl fühlt, betreuen neben ärztlichem Fachpersonal ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher die Kinder und Jugendlichen und bieten ihnen ein reichhaltiges Freizeitangebot.

Eine Kur für Kinder bis zum 14. Lebensjahr dauert in der Regel vier Wochen. Sie kann verlängert werden, wenn es aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

"Und die Schule?"

Kein Problem! Entweder werden ein Regelunterricht oder aber schulische Unterrichtshilfen durch staatlich geprüftes Lehrpersonal in der Einrichtung angeboten.

Die Einrichtung spricht sich mit der Schule Ihres Kindes ab. Sie kümmert sich in jedem Fall darum, dass eine problemlose Rückkehr in den schulischen Alltag ermöglicht wird.

Mutter-Kind-Kuren

Mutter-Kind-Kuren sind für Mütter gedacht, die die Voraussetzungen für eine Mutter-Kur erfüllen, deren Kind eine längere Trennung jedoch nicht verkraftet. Das Kind muss also nicht krank sein oder gefährdet.

Stehen die Symptome und Probleme des Kindes im Mittelpunkt - braucht also das Kind eine Kur, nicht aber die Mutter - spricht man von Kind-Mutter-Maßnahmen.

Diese werden in geeigneten Kurhäusern durchgeführt, die für Mütter und Kinder eingerichtet sind.

Wer bezahlt die Kur?

Die Kosten für eine Kur übernimmt die gesetzliche Kranken- oder Rentenversicherung.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung, wie viel Sie pro Tag zuzahlen müssen.

Können auch Väter eine "Mütter-Kur" beantragen?

Seit den gesetzlichen Änderungen im Sommer 2002 gehören auch Väter zu den Leistungsberechtigten.

Die Kureinrichtungen haben damit bisher noch keine Erfahrungen. Sie müssen sich auch erst auf diese neue Zielgruppe einstellen. Es macht ja keinen Sinn, einzelne Väter in Gruppen von Müttern zu behandeln.

Auch bei Mutter-Kind-Kuren trifft die Regelung zu. Väter können ihre Kinder mitnehmen oder selbst begleiten.

Die Indikation für eine Kur ist bei Vätern die gleiche wie bei Müttern.